Probezeit/Bewährung

Die Probezeit dient der Feststellung über die Eignung des Probebeamten.

 

Formelle Anforderungen an die Durchführung der Probezeit
Die wesentlichen Probleme bei der Durchführung der Probezeit bestehen darin, dass die von Probebeamten zu erfüllenden Anforderungen nicht hinreichend und ordnungsgemäß vorgegeben werden, sie nicht ordentlich angeleitet und in die Aufgaben eingearbeitet werden und insbesondere keine oder allenfalls viel zu spät Kritikgespräche mit ihnen geführt werden, die allein es ihnen ermöglichen würden, ihre Leistung zielgerichtet zu verbessern. Das gilt unabhängig davon, ob die Qualität der von Beamten auf Probe gezeigten Leistungen tatsächlich strittig ist oder nicht.

 

Frühzeitiges Geltendmachen von Fehlern bei der Durchführung der Probezeit
Diese Fehler bei der Durchführung der Probezeit können zwar auch noch im Nachhinein (das heißt nach Abschluss derselben) gerügt werden. Entsprechende Einwendungen führen allerdings nicht dazu, dass die Probezeit als bestanden gilt. Vielmehr kann sie allenfalls verlängert werden, maximal auf eine Gesamtdauer von 5 Jahren.

 

Damit Sie sich geeignet gegen die oben genannten Fehler bei der Durchführung der Probezeit zur Wehr setzen können, sollten Sie sich bereits bei Aufkommen erster Anhaltspunkte anwaltlich beraten lassen, um sie präventiv und noch vor Ablauf der Probezeit zu beseitigen.

 

Persönliche Konflikte in der Probezeit
Auch wenn erste fachliche oder persönliche Konflikte im Rahmen der Probezeit auftreten, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, damit diese entweder kurzfristig beseitigt oder eine Umsetzung oder Versetzung in einen anderen Bereich oder zu einer anderen Dienststelle erreicht werden kann. Denn nur in einem konfliktfreien Umfeld können Sie als Beamter auf Probe Ihr tatsächliches Potenzial voll entfalten und ausschöpfen, also Ihre Bewährung unter Beweis stellen.

 

Erfordernis der Zwischenbeurteilung
In jedem Fall sollten Sie – wie sich dies auch aus den meisten Beurteilungsrichtlinien ergibt – spätestens zur Mitte der Probezeit eine Zwischenprognose einfordern, damit noch früh genug auf eine negative Einschätzung reagiert und ihr entgegengewirkt werden kann. Diese sollte zwingend nicht lediglich die Kritikpunkte hinreichend bestimmen und nachvollziehbar darlegen, sondern auch Vorschläge enthalten, wie Sie ggf. Ihre Leistung verbessern können. Denn nur so können Sie als Beamter auf Probe in der zweiten Hälfte Ihrer Probezeit den speziellen Vorstellungen des Beurteilers gerecht werden.