Charakterliche Eignung

Fragen nach der charakterlichen Eignung von Beamten haben in der Vergangenheit eine eher untergeordnete Rolle gespielt. In letzter Zeit treten sie allerdings – insbesondere im Bereich des Polizeivollzugsdiensts – immer stärker in den Vordergrund.

 

Würdigung der Gesamtpersönlichkeit anstatt Momentaufnahmen
Der wesentliche Fehler der Behörden besteht dabei darin, dass Momentaufnahmen aus dem Verhalten der Betroffenen herausgegriffen werden, anhand derer versucht wird, den Charakter bzw. die Gesinnung zu bestimmen. Die Rechtsprechung geht allerdings davon aus, dass grundsätzlich die Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen ermittelt und gewürdigt werden muss.

 

Chatgruppen und charakterliche Eignung
Insbesondere das Verhalten in Foren und Chatgruppen ist nicht geeignet, um aussagekräftige Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Betroffenen zu ziehen, da in solchen in der Regel ein Überbietungswettbewerb um kurzfristige Lacher und Provokationen stattfindet.

 

Erfordernis der gesetzlichen Grundlage
Wesentliche Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, wie etwa das Verbot des Tragens von Kopftüchern und von Tätowierungen, dürfen Beamten darüber hinaus lediglich im Fall einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage untersagt werden.