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Spannungsverhältnis zwischen Funktionsfähigkeit der Verwaltung
und subjektiven Rechten der Betroffenen

Der öffentliche Dienst ist wesentlich von einem Spannungsverhältnis geprägt: von dem Interesse des Dienstherrn und der Allgemeinheit an der Funktionsfähigkeit der Verwaltung – und damit des Staates und seiner Einrichtungen – auf der einen Seite und den subjektiven Rechten und Interessen der Beamten auf der anderen Seite.

 

So wichtig die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zur Aufrechterhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, also unserer freiheitlichen Gesellschaft, und der damit verbundenen (Rechts-)Sicherheit ist, kann und darf dieses Interesse nicht Ihre Interessen und Rechte als Bediensteter außer Acht lassen. Dennoch hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass Sie sich (quasi als Diener des Volkes) freiwillig in ein besonderes Gewaltverhältnis begeben haben, aufgrund dessen Sie – ebenfalls freiwillig – Ihre Grund- und subjektiven Rechte abgetreten haben. Diese Vorstellung passt jedoch nicht zu unserem Rechtsstaat. Sie lässt überdies außer Acht, dass es auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn die Rechte und Interessen der Bediensteten des öffentlichen Dienstes geachtet werden und sie so die Möglichkeit haben, ihr Amt bestmöglich wahrzunehmen.

 

Unabhängig von diesem Spannungsverhältnis werden von Dienstvorgesetzten nicht immer die Interessen der Allgemeinheit verfolgt. Wie in jeder gesellschaftlichen Gruppe entwickelt sich auch im öffentlichen Dienst regelmäßig eine bestimmte Gruppendynamik, die wesentlich durch die Eigeninteressen der handelnden Personen und die Entwicklung der Gruppe – zum Beispiel in puncto Gestaltung der Amtskultur, Aufnahme neuer Gruppenmitglieder, Umgang mit Dritten – geprägt werden. Ein Großteil der Konflikte beruht daher auf zwischenmenschlichen Konflikten und nicht auf Konflikten zwischen Bediensteten und der staatlichen Einrichtung, für die sie tätig sind. Dementsprechend sind auch die von den Dienstherren verfolgten Interessen regelmäßig nicht solche der Allgemeinheit, sondern lediglich solche der im jeweiligen Einzelfall für diese (aufseiten des Dienstherrn) handelnden Personen.

Wie gehen wir vor?
Ganzheitliche Beratung und Betreuung

Spezialisierung ist das A und O einer optimalen anwaltlichen Vertretung. Darüber hinaus sind Einfühlungsvermögen und Kreativität wichtig, denn nur mit diesen beiden Eigenschaften kann es gelingen, zwischenmenschliche Konflikte zu verstehen und zu befrieden. Diese Prämissen leiten meinen Ansatz in der rechtlichen Beratung und Vertretung: nicht bloß die rechtlichen, sondern auch die zwischenmenschlichen Konflikte zu befrieden und eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden.

Gütliche Einigung oder streitige Durchsetzung?

Im Umgang mit Konflikten ist stets zu berücksichtigen, dass auch zukünftig noch oder zumindest wieder ein vertrauensvoller Umgang zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn möglich sein soll. Deshalb versuche ich in jedem Stadium des Verfahrens, eine wirklich ganzheitliche, dauerhafte und tatsächliche (anstatt ausschließlich rechtliche) Lösung für das dem Rechtsstreit zugrunde liegende Problem zu finden. Die rechtliche Durchsetzung möglicherweise relativ kurzfristiger und -lebiger Interessen dient oft nicht – zumindest nicht allein – der Lösung des gerade in dienstrechtlichen Angelegenheiten häufig rein zwischenmenschlichen Konflikts.

 

Wenn es allerdings um die Wahrung bestehender Rechte geht, wie bei der Beurteilung und Bewerbung, der Feststellung der Bewährung bzw. der fachlichen, gesundheitlichen und/oder charakterlichen Eignung, bei Disziplinarverfahren oder der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und der dieser vorausgehenden Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, sind gerichtliche Verfahren regelmäßig ein probates und oft das einzige Mittel, um den Dienstherren an die Einhaltung der Status- und Grundrechte des Beamten zu erinnern und ihm deren Verletzung ggf. untersagen zu lassen.

 

Ziel meiner Bemühungen ist allerdings immer die tatsächliche Lösung des eigentlichen Konflikts und damit die Sicherung der beruflichen Zukunft und Perspektive meiner Mandanten.

Kompetenz durch Vernetzung

Damit auch rechtliche oder ggf. medizinische Fragen oder Aspekte, die sich meinem Fachgebiet entziehen, auf höchstem Niveau geklärt werden können, kann ich auf ein umfangreiches Netz ausgewiesener Experten zurückgreifen, zu dem sowohl Rechtsanwälte, Mediatoren als auch Mediziner der verschiedensten Fachrichtungen gehören.
 
Schnelles sowie effizientes Handeln sind für mich ebenso selbstverständlich wie Diskretion – über die Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht hinaus. Es ist mir wichtig, meinen Mandanten bei ihren rechtlichen Fragestellungen nicht nur umfassende Expertise, sondern auch die größtmögliche Sicherheit und insbesondere stets eine realistische Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten zu geben. Ich sehe es dabei nicht als meine Aufgabe, meine Mandanten in einer ggf. rechtlich unzutreffenden Einschätzung ihres Anliegens zu unterstützen und aussichtlose oder unnötige Verfahren für sie zu führen, sondern sie ehrlich und aufrichtig dahingehend zu beraten, welche Erfolgsaussichten für unterschiedliche Handlungsalternativen bestehen, und ihnen dadurch die Möglichkeit zu geben, eine ihren jeweiligen Bedürfnissen angemessene Entscheidung über den Umgang mit der sie belastenden Situation zu treffen.